07.05.2024

Taiwan Today

Gesellschaft

Taiwan verbessert Gleichberechtigung am Arbeitsplatz

09.03.2015
Der Anblick einer Mutter beim Stillen ihres Babys in einem Stillraum für Angestellte, den die Stadtverwaltung von New Taipei City einrichtete, ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über Gleichberechtigung der Geschlechter am Arbeitsplatz im Jahr 2002 gewohnter geworden. (CNA)
Taiwan macht im Bereich der Gleichberechtigung der Geschlechter am Arbeitsplatz beachtliche Fortschritte, über 90 Prozent der Arbeitgeber sind bereit, bezahlten Eltern- und Mutterschaftsurlaub zu gewähren, teilte das Arbeitsministerium am 5. März mit. „Von den 3222 Arbeitgebern, die wir 2014 im Rahmen unserer Studie befragten, waren 90,9 Prozent bereit, Mutterschaftsurlaub vor der Geburt zu gewähren, bei Mutterschaftsurlaub nach der Geburt waren es 95,1 Prozent und bei Sonderurlaub nach einer Fehlgeburt 93,1 Prozent“, sagte ein Mitarbeiter des Arbeitsministeriums. „Der Anteil derjenigen Arbeitgeber, die Sonderurlaub wegen Menstruationsbeschwerden einräumten, stieg von 47 Prozent im Jahr 2013 auf 85,7 Prozent, bei Vaterschaftsurlaub stieg er von 59,8 Prozent im Jahr 2013 auf nun 85,6 Prozent. Zunahmen von 30 bis 40 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr waren in fast allen Indices zu verzeichnen.“ Die Studie, die im Oktober vergangenen Jahres durchgeführt wurde, unterstreicht die Wirksamkeit des 2002 in Kraft getretenen Gesetzes über die Gleichberechtigung der Geschlechter am Arbeitsplatz. Nach Auskunft des Arbeitsministeriums richteten 81,4 Prozent der Organisationen und Firmen, die 250 oder mehr Personen beschäftigen, Kinderkrippen oder für Kinderfürsorge zuständige Gruppen ein, mehr als die 45,1 Prozent im Jahr 2002 und 2,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Bei den Organisationen und Firmen mit 30 oder mehr Angestellten hatten 83,8 Prozent Maßnahmen für Beschwerden über, Verhütung und Bestrafung von sexueller Belästigung umgesetzt, 12 Jahre zuvor waren es noch 48,3 Prozent gewesen. „Außerdem haben über 90 Prozent der Arbeitgeber angegeben, es gäbe bei ihnen keinerlei geschlechterbedingte Diskriminierung bei der Arbeit, weder bei Neueinstellungen, Beförderung oder Bezahlung“, fügte der Mitarbeiter des Arbeitsministeriums hinzu. Die einzige Ausnahme war Aufgabenzuweisung, wobei 23,5 Prozent der Arbeitgeber geschlechterbedingte Vorteile bei der Entscheidungsfindung zugaben. Doch auch bei diesem Aspekt gab es Fortschritte, denn 2013 hatte diese Zahl noch 27,9 Prozent betragen. Die Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter am Arbeitsplatz genießt bei der weiteren Tätigkeit des Arbeitsministerium nach wie vor Priorität, versicherte der Mitarbeiter und ergänzte, an der Einführung ausgereifterer Initiativen werde gearbeitet. Dazu zählen Maßnahmen, die im Dezember vergangenen Jahres Gesetzeskraft erhielten, wie etwa bis zu 5 Tage Vaterschaftsurlaub und zusätzliche 5 Tage Sonderurlaub für Untersuchungen vor der Niederkunft. —Quelle: Taiwan Today, 03/06/2015 (YHC-JSM) —Zuschriften an die Taiwan heute-Redaktion unter taiwanheute@yahoo.com

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