Das im vergangenen Jahr vom Justizministerium vorgeschlagene Gesetz umfasst Maßnahmen für die Umsetzung von Gesetzen im Zusammenhang mit UNCAC, welche Aspekte erfassen wie Verhütung und Kriminalisierung von Korruption, Sicherstellen von illegal erworbenem Vermögen sowie Stärkung von Umsetzung der Gesetze und internationaler Kooperation.
„Wir werden im Laufe der kommenden drei Jahre mit allen staatlichen Einheiten zusammenarbeiten, um die Bestimmungen zu überarbeiten und zu gewährleisten, dass sie mit dem Geist und dem Rahmen des Übereinkommens in Einklang stehen“, kündigte ein Mitarbeiter des Amtes gegen Korruption (Agency Against Corruption, AAC) im Justizministerium an. „Außerdem vollenden wir derzeit einen Gesetzentwurf, der es ermöglichen soll, dass ausländische Strafurteile und Auslieferungen in Taiwan vollstreckt werden können, um auf diese Weise die grenzübergreifende Zusammenarbeit zu verbessern.“
UNCAC war am 31. Oktober 2003 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden und trat am 14. Dezember 2005 in Kraft. Seine acht Abschnitte und 71 Artikel bieten Regierungen rund um den Erdball Richtlinien für Anti-Korruptions-Gesetze und damit zusammenhängende politische Maßnahmen. Insgesamt haben 175 Staaten dem Übereinkommen zugestimmt.
Nach Angaben des Vertreters hat die Republik China als Nicht-Mitglied der Vereinten Nationen UNCAC zwar nicht unterzeichnet, doch die Regierung in Taipeh ist entschlossen, die Ziele von UNCAC aufrechtzuerhalten und dafür zu sorgen, dass Taiwan seinen Beitrag dazu leistet, die Geißel der Korruption auszumerzen. „Durch Übernahme der in UNCAC dargelegten Maßnahmen kann die Regierung alle Formen von Fehlverhalten im öffentlichen und privaten Sektor anpacken“, warb der Vertreter. „Bestechungen annehmen und bei kommerziellem Treiben unrechtmäßige Gewinne erwerben wird nun als Verbrechen betrachtet und kann durch Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht geahndet werden.“
—Quelle: Taiwan Today, 05/06/2015 (YHC-JSM)
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